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bpa Zertifikat

Die Pflegegrade

Durch die verpflichtende Pflegeversicherung gewährleistet der Gesetzgeber die finanzielle Unterstützung im Pflegefall. Ziel ist es, die Lebensqualität eines jeden, unabhängig von Alter oder Erkrankung, beizubehalten.

Der SMD ermittelt den Umfang des Hilfebedarfs und die Höhe der finanziellen Unterstützung, wonach der Pflegebedürftige einem Pflegegrad zugeordnet wird. Der Gutachter des SMD bewertet hierbei die Selbständigkeit in einzelnen Modulen und verteilt dementsprechend Punkte.

Nach folgenden Modulen wird hierbei unterschieden:

Modul Prozentuale Berücksichtigung
1. Mobilität 10%
2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten 15%
3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen -
4. Selbstversorgung 40%
5. Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen 20%
6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakt 15%

Um entsprechend der Module den richtigen Pflegegrad ermitteln zu können, werden die einzelnen Punkte nicht einfach zusammengezählt. Vielmehr geht es um eine prozentuale Auswertung mit anschließender Punktegewichtung pro Modul. Alle gewichteten Punkte werden addiert, wobei aus den Modulen 2 oder 3 nur der jeweils höhere Gesamtwert Berücksichtigung findet. Hieraus ergibt sich schließlich eine Gesamtpunktzahl, über die sich der Pflegegrad definieren lässt.


Von der Gewichtung der Punkte zum Pflegegrad

Kein Pflegegrad Unterhalb von 12,5 Punkten
Pflegegrad 1 Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit Ab 12,5 bis unter 27 Gesamtpunkte
Pflegegrad 2 Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit Ab 27 bis unter 47,5 Gesamtpunkte
Pflegegrad 3 Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit Ab 47,5 bis unter 70 Gesamtpunkte
Pflegegrad 4 Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit Ab 70 bis unter 90 Gesamtpunkte
Pflegegrad 5 Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung Ab 90 bis unter 100 Gesamtpunkte (*)

* Hinweis: Kann ein pflegebedürftiger Mensch weder die Arme noch die Beine einsetzen, wird er automatisch in den Pflegegrad 5 eingestuft, unabhängig vom erzielten Punktwert. Dies gilt jedoch nur bei vollständigem Verlust der Greif-, Steh- und Gehfunktionen.